Sind Sie auf der Suche nach einem neuen, repräsentativen Standort für Ihr Unternehmen?
Dann ist diese Bürofläche genau das Richtige für Sie!
Sie überzeugt durch ihre hervorragende Erreichbarkeit, moderne Ausstattung und flexible Nutzungsmöglichkeiten – die perfekte Basis für produktives Arbeiten.
Die rund 163,42 m² große Bürofläche ist ab sofort verfügbar und punktet mit einer Klimaanlage, zeitgemäßer Ausstattung (bei Bedarf kostenlos übernehmbar) sowie einer Top-Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Das Büro liegt in einem aufstrebenden Viertel, dem Bezirk Lend, der für seine Mischung aus Tradition und Kreativität bekannt ist.
Die Lage ist ideal für ein Büro, da die öffentliche Verkehrsanbindung wie Busse und Straßenbahnen schnell zu erreichen sind und der Hauptbahnhof Graz ist nur wenige Minuten entfernt. Die Lage ist ideal für Mitarbeiter als auch für Kunden erreichbar. Der Bezirk Lend ist sehr gut in das Grazer öffentliche Verkehrsnetz eingebunden. Es gibt Straßenbahn- und Busverbindungen, die schnell ins Stadtzentrum und andere Stadtteile führen. Die Straßenbahnen der Linien 4 und 6 sowie verschiedene Buslinien sind in der Nähe, und der Grazer Hauptbahnhof ist fußläufig erreichbar (etwa 10-15 Minuten zu Fuß). In der Nähe befinden sich diverse Supermärkte.
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Die rund 163,42 m² große Bürofläche ist ab sofort verfügbar und punktet mit einer Klimaanlage, zeitgemäßer Ausstattung (bei Bedarf kostenlos übernehmbar) sowie einer Top-Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht